Datum: 28.11.10 Hallo !Da es offensichtlich immer noch Unklarheit gibt wie bei Spielabsagen aufgrund höherer Gewalt zu verfahren ist, hier eine Hilfestellung.Fall 1: Team A entscheidet aufgrund schlechten Witterungsverhältnissen nicht zu einem Punktspiel zu fahren und informiert den Staffelleiter. Dieser stimmt gem. D19/EDB zu.Team A informiert nun unverzüglich Team B. Alles OK und das Spiel wird neu terminiert.Fall 2: Gleich wie Fall 1, doch verneint der Staffelleiter die Spielabsage aufgrund höherer Gewalt.Zur Klarstellung: in diesem Fall ordnet der Staffelleiter nicht an, dass Team A anreisen muss, sondern verneint lediglich höhere Gewalt.Nun liegt es an Team A wie sie reagieren. Sollte sich Team A entscheiden nicht anzureisen, ist Team B die Absage unverzüglich mitzuteilen.Team A muss jedoch klar sein dass eine Kampfloswertung gegen sie erfolgt wenn:- Der Staffelleiter höhere Gewalt verneint und Team B einer Verlegung nicht zustimmt.Gegen die Kampfloswertung kann dann natürlich das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.Mit sportlichem GrußJens WillhöftVor. Sportausschuss Bezirk IV |