News Diese Seite nach RSS exportierenDiese Seite nach PDF exportierenDiese Seite nach RTF exportierenDiese Seite drucken


Hilfestellung höhere Gewalt
Datum: 28.11.10

Hallo !

Da es offensichtlich immer noch Unklarheit gibt wie bei Spielabsagen aufgrund höherer Gewalt zu verfahren ist, hier eine Hilfestellung.

Fall 1: Team A entscheidet aufgrund schlechten Witterungsverhältnissen nicht zu einem Punktspiel zu fahren und informiert den Staffelleiter. Dieser stimmt gem. D19/EDB zu.
Team A informiert nun unverzüglich Team B. Alles OK und das Spiel wird neu terminiert.

Fall 2: Gleich wie Fall 1, doch verneint der Staffelleiter die Spielabsage aufgrund höherer Gewalt.
Zur Klarstellung: in diesem Fall ordnet der Staffelleiter nicht an, dass Team A anreisen muss, sondern verneint lediglich höhere Gewalt.
Nun liegt es an Team A wie sie reagieren. Sollte sich Team A entscheiden nicht anzureisen, ist Team B die Absage unverzüglich mitzuteilen.
Team A muss jedoch klar sein dass eine Kampfloswertung gegen sie erfolgt wenn:
- Der Staffelleiter höhere Gewalt verneint und Team B einer Verlegung nicht zustimmt.
Gegen die Kampfloswertung kann dann natürlich das entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.



Mit sportlichem Gruß
Jens Willhöft
Vor. Sportausschuss Bezirk IV