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Auswirkungen des Saisonabbruchs auf die Bezirksligen (Update)
Datum: 03.04.20   Verfasser: Thomas Freund

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

die vom gestern vom DTTB verkündete und vom TTVSH umgesetzte Entscheidung zum Saisonabbruch wirkt sich auf den Spielbetrieb in den Bezirksligen des Bezirks IV wie folgt aus:

1. Maßgeblich für Auf- und Abstieg sind die Tabellen am Tag der Einstellung des Spielbetriebs, also am 13.03.2020, so wie sie jetzt online sind.

2. Auch Relegations- und Anwartschaftsspiele werden nicht mehr ausgetragen. Mannschaften, die auf einem Relegations- oder Anwartschaftsrang stehen, müssen eine Erklärung darüber abgeben, ob sie aufsteigen, absteigen bzw. in der Liga bleiben wollen. Nach den Vorgaben des TTVSH ist dies kein Antrag, sondern eine Entscheidung, die auch für die Staffeleinteilung verbindlich ist.

3. Vereine, die auf einem Abstiegsrang stehen, können einen Härtefallantrag für den Klassenerhalt stellen, über den der Bezirkssportausschuss zu entscheiden hat. Entscheidend für die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags wird sein, ob die Mannschaft bei regulärem Saisonabschluss den Klassenerhalt noch hätte erreichen können.

4. Dasselbe gilt für Mannschaften, die rechnerisch noch eine Chance auf den Aufstieg gehabt hätten. Auch diese können einen Härtefallantrag auf Zuordnung zur nächsthöheren Liga stellen.

Die Entscheidungen nach Ziffer 2 und die Anträge nach Ziffer 3 und 4 sind bis zum 30.04. an mich als Vorsitzenden des Bezirkssportausschusses zu stellen. Mannschaften aus der 1. Bezirksliga, die in der kommenden Saison nach Ziffer 2 oder 4 höherklassig spielen wollen, wenden sich bitte an denTTVSH

Herzliche Grüße - und bleibt gesund!
Thomas Freund
Vorsitzender des Bezirkssportausschusses




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