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Durchführungs- und Hygienekonzept BRL Jugend 13 und 18
Datum: 02.09.20   Verfasser: Thorsten Gutzeit

Durchführungs- und Hygienekonzept
Bezirksrangliste Jugend 13 und 18
am 05.09.2020 In Krummesse




02.09.2020
Thorsten Gutzeit, Bezirksjugendwart Bezirk IV
1 Inhalt
2 Geltende Rahmenbedingungen 3
3 Präambel 3
4 Örtliches Durchführungskonzept 3
4.1 Maximale Personenanzahl 3
4.2 Raumaufteilung 3
4.3 Umkleiden und Duschräume 4
4.4 Toilettennutzung 4
4.5 Aufenthaltsmöglichkeiten 4
4.6 Belüftung 4
5 Hygienekonzept 4
5.1 Abstandsgebot 4
5.2 Mund-/Nasenschutz 4
5.3 Desinfektion der Hände 4
5.4 Persönlicher Ablagekorb 4
5.5 Gruppenbildung, Spielbereiche, Coaching 5
5.6 Ausgabe Spielmaterial 5
5.7 Desinfektion der Spielboxen 5
5.8 Einspielzeit 5
5.9 Nutzung der Spielboxen außerhalb von Wettkämpfen 6
5.10 Siegerehrung, Verlassen der Halle 6
5.11 Betreuung und Coaching 6
5.12 Weitere Verhaltensregeln 6
6 Kontaktdaten, Startgebühren, Zutrittskontrollen 6
6.1 Erhebung von Kontaktdaten 6
6.2 Zahlung der Startgebühren 7
6.3 Zutrittsvoraussetzung 7
6.4 Anmeldung 7
7 Ausschilderungen 7
8 Einsatz- und Schutzkonzept für Organisatoren 8
9 Ausschluss vom Turnier 8
10 Informationsverteiler 8


2 Geltende Rahmenbedingungen
(1) Landesregierung Schleswig-Holstein: Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, verkündet am 26. Juni 2020, in Kraft ab 29. Juni 2020
(2) Deutscher Tischtennis-Bund e. V.; COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept fürden Tischtennissport in Deutschland, Stand: 26. Mai 2020
(3) TTVSH: Schreiben „Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den (Ranglisten-)Turnierspielbetrieb während der Corona-Pandemie“ vom 21.07.2020
(4) Lokales Hallennutzungskonzept der Gemeinde Krummesse
3 Präambel
In diesem Durchführungskonzept wird beschrieben, wie unter geltenden Rahmenbedingung die Durchführung des Tischtennis-Turniers „Bezirksrangliste 2020/21“ stattfindet.
Der Ausrichter des Turniers ist der Tischtennis-Kreisverband Lauenburg (TTKVL), der Veranstalter der Krummesser SV.
Die Zielsetzung des Konzeptes ist, unseren jugendlichen Sportlern im Bezirk 4 des TTVSH trotz der bestehenden Erschwernisse aufgrund der Corona-Pandemie ein spannendes und erfolgreiches Turnier für die weitere Qualifikation in den Leistungssportbereiches zu bieten, und es für alle Beteiligen Sportler, Betreuer und Organisatoren zu einer sicheren Veranstaltung zu machen.
4 Örtliches Durchführungskonzept
4.1 Maximale Personenanzahl
Die Sportstätte ist auf die maximale Personenanzahl (inkl. Sportler, Organisatoren und Betreuer) von 50 ausgelegt. Zuschauer sind von der Turnierveranstaltung ausgeschlossen.
Aufgrund der für diese Sportart spezifische Notwendigkeit, für Sportler, Betreuer und Organisatoren sichere Bewegungs- und Aufenthaltsbereiche vorzusehen, ist abweichend von der generellen Begrenzung durch den Veranstalter die maximale Personenanzahl wie folgt festgesetzt:
- Sportler: 20 U13 (vormittags), 24 U18 (nachmittags)
- Betreuer: 5 (1 je Kreis)
- Organisatoren: 3 (2 des Ausrichters, 1 des Veranstalters)
4.2 Raumaufteilung
Die Sportstätte ist in 7 Bereichsarten unterteilt:
- Eingangs- und Anmeldebereich
- Durchgangsbereiche mit einer Mindestbreite von 3 Metern
- Sportbereich mit Spielboxen in den Abmessungen 10 x 5 Metern und gekennzeichneten Betreuer-Sitzplätzen
- Aufenthaltsbereich mit gekennzeichneten Sitzplätzen
- Toilettenbereich
- Bereich für die Turnierorganisation
- Gesperrte Bereiche
Die Bereiche werden für die Teilnehmenden klar erkennbar gekennzeichnet (siehe Pkt 7 Ausschilderungen), sowie durch die folgenden Ausführungen beschrieben.
4.3 Umkleiden und Duschräume
Die Umkleiden dienen als Durchgangsraum, die Türen sind zu Belüftungszwecken jederzeit offen zu halten. Die Nutzung der Umkleiden ist nur für den Durchgang gestattet. Die Sportler sind gehalten, bereits in Sportkleidung zum Turnier zu erscheinen.
Die Benutzung der Duschräume ist nicht gestattet.
4.4 Toilettennutzung
Die Toiletten befinden sich innerhalb eines Durchgangsbereiches, in dem ein Mindestabstand gewährleistet werden kann. Die Nutzer der Toiletten beachten eigenständig die Mindestabstände in den Tür- und Durchgangsbereichen.
4.5 Aufenthaltsmöglichkeiten
Für Sportler, die gerade nicht aktiv im Wettkampf stehen, steht eine Aufenthaltsmöglichkeit zur Verfügung, wo unter Einhaltung der Abstandsregelung pausiert werden kann.
Alternativ kann die Sportstätte in Spielpausen auch verlassen werden, um dort (ebenfalls unter Einhaltung der Abstandsregelung) zu pausieren.
4.6 Belüftung
Die Sportstätte wird permanent belüftet. Geringfügige Beeinträchtigungen, die durch Luftzug möglicherweise entstehen, sind zu akzeptieren. Sofern die Beeinträchtigung durch den Sportler als erheblich empfunden wird, so ist der anwesende Schiedsrichter für die Beurteilung hinzuzuziehen. Ist der Einwand gerechtfertigt, informiert dieser die Turnierorganisation, und das laufende Spiel wird an einem anderen Tisch fortgesetzt.
5 Hygienekonzept
5.1 Abstandsgebot
Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist jederzeit einzuhalten.
5.2 Mund-/Nasenschutz
Innerhalb der Sportstätte ist jederzeit ein Mund-/Nasenschutz zu tragen.
Dies gilt nicht für die 2 jeweils aktiven Sportler. Sobald diese ihre Spielbox betreten haben, dürfen sie den Mund-/Nasenschutz abnehmen und in ihren persönlichen Ablagekorb ablegen. Vor Verlassen der Spielbox ist der Mund-/Nasenschutz wieder aufzusetzen.
Ebenso ist der Mund-/Nasenschutz aufzusetzen, wenn ein Spieler, auch innerhalb der Spielbox, zu seinem Betreuer zwecks Beratung Kontakt aufnimmt.
5.3 Desinfektion der Hände
Im Eingangsbereich wird eine Desinfektionsmöglichkeit bereitgestellt, die bei jedem Eintritt in die Sportstätte zur Desinfektion der Hände genutzt wird.
5.4 Persönlicher Ablagekorb
Jeder Spieler bringt für die persönliche Utensilien, die er während eines Spieles benötigt, einen persönlichen Ablagekorb (z.B. Klappkiste, Eimer, nicht: Sporttasche oder -rucksack) mit. Der Ablagekorb soll bei Spielbeginn erreichbar außerhalb der Spielbox in unterschiedlichen Eckpositionen, oder unterhalb des Spieltisches an unterschiedlichen Seiten abgestellt werden, und muss nach Spielende wieder mitgenommen werden. Er dient zur Ablage von:
- Handtuch
- Trinkflasche und Verpflegung
- Mund-/Nasenschutz
Der Inhalt des Ablagekorbes, insbesondere Trinkflasche und Verpflegung. darf nur durch den Spieler selbst und nicht durch Dritte berührt werden.
5.5 Gruppenbildung, Spielbereiche, Coaching
- In der Altersklasse U13 bilden die Mädchen und die Jungen jeweils Gruppen. Jeder Gruppe wird ein Spielbereich zugewiesen, der aus 4 Spielboxen sowie zugehörigen Aufenthaltsplätzen besteht.
- In der Altersklasse U18 bilden die 12 Mädchen und 12 Jungen je Spielphase je 2 Gruppen mit maximal 6 Spielern. Je Gruppe wird ein Spielbereich zugewiesen, der aus 2 Spielboxen sowie zugehörigen Aufenthaltsplätze besteht.
- Die Spielbereiche sind von benachbarten Spielbereichen erkennbar getrennt
- Die Spieler der Gruppe betritt den zugewiesen Spielbereich mit Beginn der Einspiel- bzw. Spielphase, und verbleiben dort, mit Ausnahme von Toiletten- oder Frischluftgängen, bis zum Ende der Spielphase.
5.6 Ausgabe Spielmaterial
Für jede Spielphase wird folgendes Spielmaterial durch die Turnierorganisation in desinfizierten Zustand (Ausnahme: Schiedsrichterzettel) ausgegeben:
- 1 Becher mit je 2 Spielbällen je Gruppe
- 1 Schiedsrichterzettel mit sämtlichen Spielen je Gruppe, auf Klemmbrett
- 1 persönlicher Kugelschreiber je Spieler
Die Spieler benutzen ausschließlich den ausgehändigten eigenen Kugelschreiber für die Aufschreibung der Spielergebnisse. Das Spielmaterial ist sofort nach Spielende durch den Gewinner des Spiels im Becher an die Turnierorganisation zwecks Auswertung und Desinfektion zurückzugeben.
5.7 Desinfektion der Spielboxen
Die Oberflächen und Oberflächen Spieltische werden nach Beendigung jeder Wettkampfphase, oder spätestens nach 5 durchgeführten Wettkämpfen desinfiziert.
Während, sowie bis zu 10 Minuten nach erfolgter Desinfektion, ist die jeweilige Spielbox gesperrt.
5.8 Einspielzeit
Die Spielboxen sind 30 Minuten vor Start des Turnieres für das Einspielen für die Dauer von 15 Minuten je Spieler freigegeben. Je Spielbox dürfen sich zu diesem Zweck maximal zwei Spieler innerhalb der Box aufhalten. Je Spieler ist während der Einspielzeit genau ein Einspielpartner möglich, ein Wechsel findet nicht statt. Die Spielboxen stehen in der Reihenfolge des Eintreffens der Einspielenden zur Verfügung. Nach 15 Minuten verlassen die Einspielenden bei Bedarf die Spielbox, um Wartenden für die folgenden 15 Minuten Platz zu geben.
5.9 Nutzung der Spielboxen außerhalb von Wettkämpfen
Die Nutzung der Spielboxen außerhalb der aufgerufenen Wettkampfspiele und Einspielzeiten ist nicht möglich. Es finden keine Freizeit- und Trainingsspiele statt.
5.10 Siegerehrung, Verlassen der Halle
Die Siegerehrung findet unmittelbar nach Abschluss des Wettkampfes der jeweiligen Spielklasse statt. Hierbei wird den siegreichen Teilnehmern kontaktlos der festgelegte Siegerpreis durch die Organisatoren ausgehändigt. Auf ein anschließendes Gruppenfoto ist mit Ausnahme eines Siegerfotos der Platzierungen 1 bis 3 zu verzichten.
Nach erfolgter Siegerehrung werden alle Teilnehmer der Klasse, sowie deren Betreuer (sofern nicht in anderen Spielklassen tätig) aus der Sportstätte verabschiedet und müssen diese verlassen.
Teilnehmer, die im Verlauf des Wettkampfes keine Chance auf die Siegerplätze entwickeln konnten, sind gehalten, sich zeitnah bei den Organisatoren abzumelden und die Sportstätte zu verlassen, eine Teilnahme an der Siegerehrung ist nicht erforderlich.
5.11 Betreuung und Coaching
- Für die Betreuer werden Einzelaufenthaltsplätze außerhalb der Spielbereiche vorgesehen
- Die Betreuer unterstützen die Spieler und Organisatoren als Ansprechpartner in Belangen, die außerhalb der regulären Spielorganisation liegen
- Coaching findet nicht statt, weder durch die Betreuer noch durch Mitspieler
5.12 Weitere Verhaltensregeln
- Die Teilnehmenden verzichten auf Händeschütteln oder andere Begrüßungsrituale mit Kontakt, um das Abstandsgebot einzuhalten.
- Es erfolgt kein Seitenwechsel
- Auch während Spielpausen ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Die Betreuer halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Betreuer einen Mund-Nase-Schutz.
- Häufig übliche Handlungen wie Anhauchen des Balles oder Abwischen des Handschweißes am Tisch sollen unterlassen werden. Für das Abtrocknen von Schläger oder Schweiß ist ein eigenes Handtuch zu benutzen.
6 Kontaktdaten, Startgebühren, Zutrittskontrollen
6.1 Erhebung von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten aller Teilnehmenden (Spieler, Betreuer, Organisatoren) werden vorab über eine durch den Veranstalter bereitgestellten Excel-Vorlage erhoben, und sind für den Halleneinlass erforderlich. Die Sammlung der Kontaktdaten ist durch die teilnehmenden Kreis zu organisieren.
Die erhobenen Daten werden auf Verlangen der zuständigen Behörde übermittelt, sofern dies zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Sie werden bei der Anmeldung zur Prüfung, ob der Teilnehmende die Kontaktdaten angegeben hat, eingesehen. Eine anderweitige Verwendung ist unzulässig. Die Daten werden 4 Wochen nach der Veranstaltung gelöscht.
Im Ausnahmefall kann die Erhebung der Kontaktdaten auch während der Anmeldung durch die Turnierorganisation erfolgen. Das ist gegebenenfalls mit Wartezeiten verbunden, da der Einlass bereits registrierter Teilnehmer vorrangig behandelt wird. Sollte die maximale Personenanzahl bereits erreicht sein, kann keine Registrierung vor Ort mehr erfolgen, und Einlass in die Halle kann nicht gewährt werden.
6.2 Zahlung der Startgebühren
Die Startgebühren sind kontaktlos und abgezählt in bar zu entrichten. Eine Herausgabe von Wechselgeld findet nicht statt.
6.3 Zutrittsvoraussetzung
Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig.
Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Der Deutsche Tischtennis-Bund empfiehlt allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, nur nach vorheriger Konsultation eines Arztes/einer Ärztin an Training oder Wettkampf teilzunehmen.
6.4 Anmeldung
Jeder Teilnehmende meldet sich bei Betreten der Spielstätte im Eingangs- und Anmeldebereich bei der Turnierorganisation einzeln an. Der Eingangsbereich ist jeweils nur durch eine Person zur Zeit zu betreten. Sollte es zur Bildung einer Warteschlage kommen, ist diese unter Wahrung des Mindestabstandes vor der Eingangstür zu bilden.
Die Anmeldung erfolgt durch Prüfung, ob der Teilnehmende im Vorfeld die Kontaktdaten angegeben hat sowie unter den unter Pkt 4.1 (Maximale Personenanzahl) beschriebenen Teilnehmerkreis fällt.
- Für die Betreuer werden Einzelaufenthaltsplätze außerhalb des Spielbereiches vorgesehen
- Coaching ist nicht zugelassen, auch nicht durch Spieler derselben Gruppe
7 Ausschilderungen
- Die Ein- und Ausgänge sind eindeutig von innen und von außen gekennzeichnet
- Im Eingangsbereich wird auf die Mund-/Nasenschutzpflicht hingewiesen
- Das Hygienekonzept ist im Eingangs-/Anmeldebereich ausgehängt (Kurzform).
- Die Durchgangsbereiche sind auf eine Mindestbreite von 3 Metern (mit Ausnahme von Türbereichen) ausgelegt und in der Mitte sowie außen durch einen Begrenzungsstreifen markiert. Innerhalb der jeweiligen Hälfte des Durchgangsbereiches sind Richtungspfeile auf dem Boden angebracht, die die Gehrichtung markieren. Hierdurch wird der Mindestabstand auch bei gegenläufigen Bewegungsströmen sichergestellt.
- Türbereiche, bei denen bei gegenläufigen Bewegungsströmen kein Abstand möglich wäre, sind über Bodenmarkierungen mit der Aufschrift „Abstand halten“ gekennzeichnet.
- Sperrbereiche sind durch rot-/weißes Absperrband gekennzeichnet
- Der Toilettenbereich ist gekennzeichnet
8 Einsatz- und Schutzkonzept für Organisatoren
Die Organisatoren des Turniers haben während des Turniers folgende Aufgaben:
- Ablauforganisation des Wettkampfes
- Durchführung der Einlasskontrolle
- Monitoring der Einhaltung des Hygienekonzeptes
Hierzu werden durch die Organisatoren folgende Positionen besetzt:
- Anmeldung (1 Stelle)
- Ablauforganisation (2 Stellen)
- Monitoring (1 Stelle)
Die Stellen werden durch mind. 2 Personen besetzt, die sich in Teilen frei durch die Sportstätte bewegen.
Aufgrund der potentiell höheren Kontakthäufigkeit der Organisatoren gelten für diese die folgenden Bestimmungen:
- Die Personen tragen anstelle eines einfachen Mund-/Nasenschutz eine FFP2-Filtermaske, die nur im Rahmen der Turniereröffnungs-Ansprache sowie der Siegerehrung abgesetzt wird
- Der Hallenbereich für die Turnierorganisation (Schnittstelle Anmeldebereich, Sportstätte) durch geeignete Durchgangsblocker (z.B. Böcke, Leichtathletik-Kästen) abgeschirmt.
9 Ausschluss vom Turnier
Die Einhaltung der formulierten Regeln durch jeden Teilnehmenden ist wichtig für eine gesunde Durchführung der Veranstaltung, sowie Voraussetzung für die Durführung weiterer Veranstaltungen.
Daher wird die Einhaltung durch Monitoring, sowie bei leichten Verstößen durch direkte Ansprache und Aufklärung gelenkt.
Sollte es einem Teilnehmen wiederholt schwerfallen, trotz Ansprache und Aufklärung diese Regeln einzuhalten, oder sollte es zu einem bewussten schweren Verstoß kommen, so behalten sich Veranstalter und Ausrichter einen Ausschluss des Teilnehmenden von dem Turnier vor.
10 Informationsverteiler

Diese Regelung ist wie folgt kommuniziert:
- Kreisverbände und Vereine über den zuständigen Kreisjugendwart
- TTVSH Vizepräsident Jugendsport, Oliver Zummach
- Spartenleiter des Krummesser SV, Andreas Bajohr
- Bürgermeister der Gemeinde Krummesse, Hans-Peter Fiebelkorn





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