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AKTUELL - Wichtiger Hinweis zum aktuellen Spielbetrieb: Selbsttests
Datum: 24.09.21   Verfasser: Oliver Zummach

Für den Trainings- und Wettspielbetrieb sowie sonstige Sportveranstaltungen innerhalb einer Sport- bzw. Turnhalle oder eines sonstigen geschlossenen Raumes gilt:

Im Rahmen der "3-G" Regel sind auf der Grundlage der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein (§11) in Verbindung mit § 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesrepublik Deutschland (SchAusnahmV)

sogenannte Selbsttest zur Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb zulässig.
Im TTVSH müssen diese aktuell vom gastgebenden Verein anerkannt werden!
(Siehe auch: Informationsschreiben des TTVSH in den News vom 18.09.2021 zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein.)

Seit heute liegt dem TTVSH eine nicht rechtsverbindliche Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren vor, die eine abweichende Rechtsauslegung beinhaltet.

Das Präsidium des TTVSH wird sich damit auf seiner Sitzung am Mittwoch, den 29.09.2021, noch einmal ausführlich beschäftigen und vorher weitere Beratung einholen.
Danach wird zeitnah informiert werden!

Für das Präsidium

Axel Schreiner (Geschäftsführer)

Oliver Zummach (Vizepräsident Sport)








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