Datum: 15.10.24 Verfasser: Thomas Freund
Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,
in letzter Zeit erreichen mich vermehrt Anträge auf Spielverlegungen, die ich nicht genehmigen kann. Deshalb hier noch einmal die Voraussetzungen für Spielverlegungen: 1. Spielverlegungen können nur einvernehmlich erfolgen. Bevor ein Antrag auf Spielverlegung gestellt wird, müssen sich also beide Mannschaftsführer auf einen neuen Termin geeinigt haben. Gelingt dies nicht, ist eine Spielverlegung nicht möglich. 2. Die für jede Spielzeit vom Bezirkssportausschuss bekannt gemachten Rahmentermine sind zu beachten. In der Saison 2024/25 ist der letzte zulässige Spieltag in der Hinrunde der 15.12.2024 und in der Rückrunde der 27.04.2025. 3. Die Verlegung auf einen unbekannten Termin ist in der Wettspielordnung nicht vorgesehen. Sie kann nicht genehmigt werden. 4. Anträge auf Spielverlegungen sind (nur!) über TTLive möglich. Auf anderem Weg , z.B. per E-Mail, gestellte Anträge können nicht genehmigt werden. 5. Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass der Spielleiter noch die Gelegenheit zur Prüfung und ggf. Genehmigung hat. In der Regel ist dafür eine Frist von 48 Stunden ausreichend. 6. Ohne Genehmigung des Spielleiters verlegte Mannschaftskämpfe werden für beide Mannschaften als verloren gewertet. Etwas anderes gilt nur für fristgerecht beantragte Spielabsetzungen, die nur in den abschließend in Ziffer 6.1 WO festgelegten und vom TTVSH in seinen EDB konkretisierten Fällen zulässig sind (z.B. Nominierung eines Stammspielers als Oberschiedsrichter oder Schiedsrichter vom TTVSH und Jahreshauptversammlung des Vereins, nicht aber Spartenversammlung). Bitte beachtet diese Vorgaben, damit mir die Ablehnung von Anträgen auf Spielverlegung erspart bleibt.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Freund Spielleiter
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