Sehr geehrte Frau Standke,
Herr Leeck als Mannschaftsleiter der 1. Herren des SV Lichtenberg 47 teilte mir mit, dass es bzgl. Des Spiels gegen Hertha BSC IV zu Unstimmigkeiten und unklaren Vorgängen gekommen ist. Nun ist mir bewusst, dass ich nur eine Seite der Informationskette kenne und hier in TTLive scheinbar auch nicht alles abgebildet ist.
Zusammenfassend stellt sich die Situation für mich in der Form da, dass Hertha BSC zum ursprünglichen Termin kein Austragungsort zur Verfügung stand. Der Mannschaftsleiter wurde nicht direkt informiert und der Vorgang ist in TTLive auch nicht rechtzeitig dokumentiert worden. Erst am darauf folgenden Tag erfolgte eine direkte Kontaktaufnahme zwischen den beiden Manschaftsleitern bzgl. eines Alternativtermins. Vor dem Hintergrund des Saisonendes und der damit verbundenen großen Dichte an Wettkämpfen war es den Mannschaften nicht möglich, einen Termin zu finden. In diesem Prozess - so wurde mir mitgeteilt, wurden nur zwei Vorschläge unterbreitet und unsere Mannschaft, die ja nichts für die Absage konnte, nicht einmal nach deren Vorschlägen gefragt, was bei einvernehmlichen Spielverlegungen üblich ist. Damit konnte der Termin nicht einvernehmlich verlegt werden. Eine darauf folgende Neuansetzung des Termins auf den 27.11 durch die Staffelleitung ist aus unser Sicht NICHT zulässig mit Bezug zur Wettspielordnung:
Abschnitt G: 6.3.3 besagt, dass das Fehlen einer Spielstätte kein Grund für eine Spielabsetzung ist. Es hätte eine geeignete Spielstätte gefunden werden müssen.
6.3.2 Besagt, dass eine Änderung der Spielstätte der Zustimmung der Gastmannschaft bedarf
6.4 besagt, dass eine Spielabsetzung durch den Staffelleiter im Online-System dokumentiert werden muss. Dies ist nicht passiert.
Diese Punkte lassen uns zu dem Schluss kommen, dass das Spiel als durch die Heimmannschaft verloren zu werten ist. Falls die Staffelleitung dies anders sieht, bitte ich dies zu begründen.
Bei der - unter Voraussetzung einer mit der Wettspielordnung vereinbarbaren Begründung - wurde auch die Wettspielordnung nicht beachtet, denn in Abschnitt G Punkt 6.2.2.2 ist im letzten Satz vermerkt, dass Punktspiele der vorletzten Punktspielwoche spätestens auf den Sonntag vor der letzten Punktspielwoche zu verlegen sind. Damit ist der 27.11. kein zulässiger Termin für eine Verlegung. Vor dem Hintergrund, dass dies der Staffelleitung sicher bekannt ist, stellt sich die Frage, wie der 27.11 als Tag festgelegt wurde und inwiefern die Gastmannschaft hier einbezogen und berücksichtigt wurde.
Ich möchte an dieser Stelle wirklich betonen, dass es mir um die Transparenz der Abläufe geht. In unserer Mannschaft sind alles berufstätige Leute, die ihre beruflichen Verpflichtungen mit den Wettkampfterminen abstimmen (Schichtarbeit, Außendienst, Familien etc.) und da kann eine Festlegungung eines Termin 4 Werktage im Vorfeld als sehr kurzfristig angesehen werden.
Zusammengefasst: Mit Bezug zu Abschnitt G (6.2.2.2; 6.3.2, 6.3.3; 6.4) legen wir Protest gegen die Absetzung/Neuansetzung sowie den angesetzten Termin (27.11.) ein.
Wir ersuchen die Staffelleitung, diesen Fall zu prüfen und eine Kampfloswertung zugunsten des SV Lichtenberg 47 vorzunehmen.
Falls diesem Protest und der damit verbundenen Wertung des Spiels nicht statt gegeben wird, ersuchen wir um eine mit der Wettspielordnung vereinbarbare Begründung.
Ich danke Ihnen für eine rasche Rückmeldung.
Sportliche Grüße
Hendrik Lohse-Bossenz (Abteilungsleiter und Sportwart SV Lichtenberg 47)
|